Nutzungs- & Buchungsbedingungen

Damit es zu keinen Missverständnissen, beachtet bitte unsere Buchungs- und Nutzungsbedingungen. Alle Vermietungen unterliegen diesen Bedingungen.

Vertragsschluss
Die Buchung gilt als erfolgt, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters bestätigt und die Zahlung des Mietzinses, sowie der Kaution beim Vermieter eingegangen ist. Die Buchungsbestätigung ist genau zu kontrollieren. Sollten darin Abweichungen zur Buchung oder zum Buchungswunsch sein, sind diese innerhalb 10 Tagen anzuzeigen.

Stornierung
Bestätigte Buchungen können bis 4 Wochen vor Mietbeginn durch den Mieter kostenfrei storniert werden. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.

Tiere
Tiere sind im gesamten Objekt nicht erlaubt.

Übernahme & Übergabe
Check In: Ab 14:00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Übernahme bis 14.00 Uhr. Bei Übernahme an Samstagen wird diese separat abgestimmt. Mängel an der Mietsache sind bitte sofort anzuzeigen. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Check Out: Bis 10:00 Uhr.  Bitte beachte die Bedingungen für die Übergabe des Objektes!

Das Lokal und der Biergarten sind liebevoll eingerichtet und sollen den Gästen eine Wohlfühlathmosphäre garantieren. Damit dies auch möglichst lange so bleibt, setzen wir einen respektvollen Umgang mit unserem Eigentum voraus. Außerdem gibt es einige Regeln, die für die Nutzung gelten.

Nutzung, Haftung & Schäden
Die Nutzung erfolgt auf Gefahr des Mieters.  Der Vermieter haftet nicht für Sach- Personen oder Vermögensschäden der Mieter. Schäden an der Mietsache, die durch und während der Nutzung durch den Mieter entstehen trägt der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, jegliche Art von Schäden an der Mietsache fachgerecht ausführen zu lassen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Internetnutzung
In den Ferienwohnungen wird dem Mieter die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus der kostenfreien Überlassung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Ausgenommen ist hiervon der Besuch von Internetseiten, für die separate Kosten anfallen. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ebenfalls ausgeschlossen.

Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darüber machen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist.

Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichen oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.

Nutzung eines Internetzugangs über WLAN 
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Besondere Hinweise
Alle Angaben sind nach besten Gewissen getätigt worden, Abweichungen sind allerdings möglich. Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.